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Besteht ein Urlaubsanspruch im Pflichtpraktikum?

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Themenbeitrag
Lilly

L


Arbeitnehmer
Neuling (40 P.)
Hallo,

ich studiere an einer Hochschule und würde demnächst gerne mein Pflichtpraktikum angehen. Dazu hätte ich allerdings vorerst zwei wichtige Fragen. Ich wüßte gerne, ob ein Urlaubsanspruch bei einem solchen halbjährigen Pflichtpraktikum besteht und ob ich auf eine Lohnfortzahlung im Krankheisfall bestehen kann. Gibt es da irgendwelche allgemeingültigen gesetzlichen Regelungen?

Schonmal vielen Dank im voraus für eine Antwort!
Ronny Skrzeba

Ronny Skrzeba

Arbeitgeber
Neuling (10 P.)
Hallo Lilly,

da es sich bei dem Pflichtpraktikum um kein Arbeitnehmerverhältnis handelt, gelten die arbeitsrechtlichen Vorschriften zu Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht.

Sofern zudem auch Deine Hochschule keine entsprechenden Regelungen dazu getroffen hat, kann der Praktikumsbetrieb entscheiden, wie er es festsetzt. Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.


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